Was muss ich als erstes machen, wenn ich mich scheiden lassen will in der Schweiz?
Bevor die Möglichkeit einer Scheidung überhaupt in Betracht gezogen wird, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob Sie das wirklich wollen und was im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen würde. Die Frage, ob Sie das tatsächlich wollen können Sie nur für sich selbst beantworten. Bei der Frage was auf Sie zukommt können wir Ihnen Licht ins Dunkle bringen.
Zu den Folgen einer Scheidung zählen vor allem:
- Die Zuteilung des Sorgerechts und der Obhut gemeinsamer Kinder
- Unter Umständen nachehelicher Unterhalt für einen Ehegatten
- Die Aufteilung aller Vermögenswerte, welche während der Ehe erworben wurden
- Die Aufteilung der Pensionskasse
Wenn Sie nun wissen, was mögliche Folgen sind und Sie sich dazu entscheiden eine Scheidung durchzuziehen stellt sich die Frage ob ihr Partner sich auch scheiden lassen will. Ist dies der Fall kann eine Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht werden. Bei dieser müssen sich die Parteien lediglich einig sein, dass eine Scheidung gemacht werden soll. Über die Folgen können, müssen sie sich aber nicht einig sein. Grundsätzlich wird von unserer Seite empfohlen zu versuchen sich bereits vor Einreichung der Scheidung über die Folgen zu einigen. So wissen beide Parteien genau auf was sie sich einlassen und Kompromisse können gefunden werden, so dass die Scheidung so friedlich wie möglich abläuft. Gerade wenn Kinder involviert sind, ist das essentiell.
In einer sogenannten Scheidungsvereinbarung können die Ehegatten sodann die Folgen regeln. Grundsätzlich genehmigt das Gericht die vereinbarten Folgen, solange diese nicht offensichtlich unangebracht sind. Bezüglich Kinderangelegenheiten schaut das Gericht jedoch genauer und Ihre Regelungen gelten lediglich als Anträge, welche das Gericht ohne weiteres ändern kann, wenn es der Meinung ist, dass diese dem Kindeswohl nicht optimal dienen. Eine solche Scheidungsvereinbarung wird am besten mit Hilfe eines Anwaltes erarbeitet. Dieser kennt die Rechtslage und kann Sie darüber aufklären, auf was beide Parteien ein Anrecht hätten und dann gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung finden. Ist die Vereinbarung gemacht können Sie diese sodann direkt mit dem Scheidungsbegehren am Wohnsitz von mindestens einem Ehegatten einreichen. Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren müssen die Ehegatten nicht vorher zwei Jahre getrennt gewesen sein.
Will sich nur ein Ehegatte scheiden lassen wird nicht ein Scheidungsbegehren sondern eine sogenannte Scheidungsklage eingereicht. Also Voraussetzung für die Einreichung müssen die beiden Ehegatten bereits seit zwei Jahren faktisch getrennt sein oder es müssen sonstige Umstände vorliegen, welche das Abwarten nicht zumutbar machen. Solche Umstände werden sehr selten angenommen.
Kurzum: Als erstes sollten Sie sich über die Folgen einer möglichen Entscheidung informieren. Unsere Website bietet hier unter dem Tab Rechtswissen viele Infos. Danach können Sie eine informierte Entscheidung treffen, ob eine Scheidung das Beste ist. Nach dieser Entscheidung ist der nächste Schritt herauszufinden, ob Ihr Partner mit der Idee einer Scheidung einverstanden ist oder sich dagegen sträubt.