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Muss bei der Scheidung ein Scheidungsgrund angegeben werden?
In der Schweiz muss bei der Einreichung eines Scheidungsbegehrens, sei dies ein gemeinsames Begehren oder eine Scheidungsklage von nur einem Ehegatten, grundsätzlich kein Grund für das Scheitern der Ehe angegeben werden. Beim gemeinsamen Begehren muss lediglich angegeben werden, dass beide die Scheidung wünschen.
Wann muss ich nach der Scheidung wieder Vollzeit arbeiten?
Nach einer Scheidung in der Schweiz müssen die ehemaligen Ehepartner grundsätzlich versuchen allein für Ihren Unterhalt aufzukommen. Bei Kindern unter 16 Jahren ist der betreuende Elternteil in seiner Erwerbsmöglichkeit jedoch eingeschränkt. Für diesen Ausfall wird er entschädigt. Nach der Vollendung des 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes kann es jedoch auch diesem Elternteil zugemutet werden wieder Vollzeit zu arbeiten.
Wie lange muss man Unterhalt für seine Frau bezahlen?
Die Frage wie lange – wenn überhaupt – Unterhalt an einen Expartner bezahlt werden muss unterscheidet sich von Fall zu Fall. Erst kürzlich hat das Bundesgericht jedoch klargestellt, dass dieser grundsätzlich so wenig lange wie möglich bezahlt werden sollte, da nach der Scheidung jeder Ehegatte möglichst für seinen eigenen Unterhalt sorgen soll.
Was muss ich als erstes machen, wenn ich mich scheiden lassen will in der Schweiz?
Was muss ich als erstes machen wenn ich mich scheiden lassen will? Als erstes sollten Sie sich über die Folgen einer potentiellen Scheidung informieren. Wollen Sie die Scheidung dann noch immer kommt es zu Frage, ob auch Ihr Ehepartner eine Scheidung wünscht oder hinnimmt.