Kann ich meinen Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung werfen?
Nein. Auch wenn nur ein Ehegatte gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben hat geht dies nicht, da grundsätzlich beide Ehegatten das Recht haben in der sogenannten Familienwohnung zu leben. Wenn Sie sich also nicht einigen können, wer nach der Trennung in der Wohnung wohnen bleibt, müssen Sie das Gericht aufsuchen. Dieses wird dann im Rahmen eines Eheschutzverfahrens entscheiden wer bis zur Scheidung in der Wohnung wohnen bleiben darf. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, wird das Gericht in den meisten Fällen so entscheiden, dass der Ehegatte, welcher die Kinder betreut, in der gemeinsamen Wohnung bleiben kann, damit die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden.