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Wird eine Trennungsvereinbarung zur Scheidungsfolge?
Nein. Eine Trennungsvereinbarung regelt lediglich die Zeit zwischen der Trennung und der Rechtskraft der Scheidung. Ausserdem unterliegt eine Trennungsvereinbarung weder Formvorschriften, noch ist sie obligatorisch. Wenn Sie und Ihr Partner sich über die Regelung der Trennungszeit einigen könnnen, braucht diese Vereinbarung keine besondere Genehmigung der Gerichte – im Gegensatz zu den Scheidungsfolgen.
Kann ich den Mietvertrag ohne Einverständnis meines Ehegattens kündigen?
Kann ich den Mietvertrag ohne Einverständnis meines Ehegattens kündigen? Wenn es um die Miete der gemeinsamen ehelichen Wohnung geht lautet die Antwort klar nein. Auch wenn Sie alleinige Partei des Mietverhältnisses sind, dürfen Sie nicht ohne das Einverständnis Ihres Ehegattens kündigen
Kann ich meinen Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung werfen?
Kann ich meinen Ehepartner aus der gemeinsamen Mietwohnung werfen? Nein. Auch wenn nur ein Ehegatte gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben hat geht dies nicht, da grundsätzlich beide Ehegatten das Recht haben in der sogenannten Familienwohnung zu leben. Wenn Sie sich also nicht einigen können, wer nach der Trennung in der Wohnung wohnen bleibt, müssen Sie das Gericht aufsuchen. Dieses wird dann im Rahmen eines Eheschutzverfahrens entscheiden wer bis zur Scheidung in der Wohnung wohnen bleiben darf. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, wird das Gericht in den meisten Fällen so entscheiden, dass der Ehegatte, welcher die Kinder betreut, in der gemeinsamen Wohnung bleiben kann, damit die Kinder nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden.