Kann ich den Mietvertrag ohne Einverständnis meines Ehegattens kündigen?

Wenn es um die Miete der gemeinsamen ehelichen Wohnung geht lautet die Antwort klar nein. Auch wenn Sie alleinige Partei des Mietverhältnisses sind, dürfen Sie nicht ohne das Einverständnis Ihres Ehegattens kündigen. Das Gesetz schützt nämlich auch denjenigen Ehegatten, der nicht Partei des Mietvertrages ist. Wenn Sie die Wohnung nun kündigen wollen, Ihr Ehepartner aber nicht, bleibt Ihnen bei einer absenten Einigung nur die Möglichkeit das Eheschutzgericht an Ihrem Wohnsitz aufzusuchen, welches über das Schicksal der Wohnung entscheiden wird.

 

Kurzum: Nein. Auch wenn Sie alleinige Partei des Mietverhältnisses sind, ist dies nicht möglich.

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Welcher Kontostand zählt bei einer Scheidung in der Schweiz?

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