Kann ein Kind den Nachnamen des Vaters annehmen, auch wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Wenn der Vater das Kind anerkannt hat und die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt begründet haben, können die Eltern innert eines Jahres den Entscheid fassen, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Diese Entscheidung muss gegenüber einem Zivilstandesamt erklärt werden, welches sodann die Namensänderung vornehmen kann.