Wie viel kostet eine Scheidung auf gemeinsames Begehren in der Schweiz?

Bei einer jeden Scheidung fallen unterschiedliche Kosten an. So gibt es einerseits Anwaltskosten und andererseits Gerichtskosten. Die Gerichtskosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier ist eine Auflistung der Mindestgebühren der unterschiedlichen Kantone:

 

-       Aargau: 1'800 CHF

-       Appenzell Innerrhoden: 1'600 CHF

-       Appenzell Ausserrhoden: 1'200 CHF

-       Bern: 1'800 CHF

-       Basel-Landschaft: 1'700 CHF

-       Basel-Stadt: 830 CHF

-       Glarus: 1'800 CHF

-       Graubünden: 1'500 CHF

-       Luzern: 1'800 CHF

-       Nidwalden: 1'800 CHF

-       Obwalden: 1'800 CHF

-       St. Gallen: 1'800 CHF

-       Schaffhausen: 2'000 CHF

-       Solothurn: Je nach Richteramt 1'500 bis 1'700 CHF

-       Schwyz: 2'000 CHF

-       Thurgau: Je nach Bezirksgericht 1'400 bis 1’800 CHF

-       Uri: 1'700 CHF

-       Zug: 1'800 CHF

-       Zürich: Je nach Bezirksgericht 1'200 bis 2'600 CHF

 

Das Gericht kann leider nicht anhand dieser Kosten ausgewählt werden. Es ist stets das Gericht am Wohnsitz von mindestens einem der beiden Ehegatten zuständig.

 

Die Anwaltskosten hängen hingegen stark vom von Ihnen gewählten Anwalt und der Komplexität Ihrer Scheidung ab. Das Stundenhonorar eines Scheidungsanwalts in der Schweiz bewegt sich grundsätzlich zwischen 300 und 600 CHF. Für die Frage wie viele Stunden anfallen kommt es darauf an, wie Einigungsbereit sie und ihr Partner sind. Ob sie beide einen eigenen Anwalt haben oder einer gemeinsam mandatiert wurde, wie komplex der Sachverhalt ist und welchen Güterstand sie haben. In sehr komplexen Fällen kann eine Scheidung so auch schnell in den fünfstelligen Bereich gelangen. In sehr einfachen Fällen, wenn sie und ihr Partner sich beispielsweise bereits über das meiste geeinigt haben, sind auch die Anwaltskosten vergleichbar gering.

 

Kurzum: Je nach Kanton, Komplexität Ihres Falls und Anwalt können die Kosten für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren in den niedrigen vierstelligen bis zu den mittleren bis hohen fünfstelligen Bereichen sein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Offerte.

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Was für Unterlagen muss ich für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren bereithalten?

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Wann ist der Wechsel zur Gütertrennung vor der Scheidung sinnvoll?