Was für Unterlagen muss ich für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren bereithalten?
Als erstes braucht es ein Scheidungsbegehren beider Ehepartner. Einige Gerichte stellen hierfür ein Formular zur Verfügung. Sie können jedoch auch immer ein Begehren Ihres Anwaltes einreichen. Wichtig ist, dass dort all Ihre Personalien und Ihre etwaigen Vertreter eingetragen sind. Weiter muss angegeben werden, wann die Ehe geschlossen wurde (hier ist die Ziviltrauung und nicht die kirchliche Heirat gemeint) und ob Kinder bestehen. Zusätzlich müssen Sie angeben, ob sie eine vollständige Konvention miteinreichen oder das Gericht darum bitten über die Nebenfolgen zu entscheiden.
Wenn Sie eine Scheidungskonvention ausgearbeitet haben, muss diese mit dem Begehren eingereicht werden. Weiter brauchen Sie folgende Dokumente, wobei diese unter Umständen auch später (spätestens bis zur Verhandlung) nachgereicht werden können:
- Familienausweis bzw. Bestätigung (Attest) (nicht älter als 3 Mt.)
o Wenn min. 1 Ehegatte Schweizer ist kann er bei der. Schweizerischen Heimat- oder Wohnsitzgemeinde angefordert werden.
o Wenn beide Ehegatten Ausländer sind, kann dieser beim Personalmeldeamt / dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde bezogen werden)
- Bestätigung der beruflichen Vorsorgeeinrichtung beider Ehegatten über die Höhe der Guthaben und der Durchführbarkeit der Teilung
- Steuererklärungen der letzten zwei Jahre (inklusive Hilfsblätter)
- Falls keine Einigung über die Unterhaltsregelung besteht
o Lohnausweise oder Abrechnungen der letzten 6 Monate
o Bei selbständig Erwerbstätigen eine Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten zwei Jahre inklusive Auflistung der Privatbezüge
o Ausweise über Einkünfte aus Nebenerwerb
o Ausweise über Renteneinkommen
o Kontoauszüge (Sparkonten, Säule 3a etc.)
o Steuerrechnungen
o Letzte Mietzinsanpassungen und Heizungskostenabrechnung oder Belege über Hauskosten (Hypothekarzins, Unterhalts- und Betriebskosten)
o Belege für allfällige Kinderbetreuungskosten
o Belege über Krankenkassenprämien
o Telefon-, Internet und Billagrechnungen
o Berufsauslagen
o Rechnungen für Lebensversicherungsprämien
o Belege über bezahlte Schuldzinsen
- Unter Umständen
o Scheidungskonvention
o Eheverträge
o Bei Liegenschaften den Grundbuchauszug
o Bei Mietwohnungen den Mietvertrag
Diese Dokumente sollten Sie folglich anfangen zu sammeln, sobald feststeht, dass eine Scheidung der nächste Schritt ist. Wir helfen Ihnen gerne bei einer genauen Zusammenstellung der für Sie nötigen Dokumente, Ausarbeitung einer Scheidungskonvention oder auch einer Beratung der nächsten möglichen Schritte zur Klärung all Ihrer Fragen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.