Wie lange dauert eine Scheidung in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Scheidungen. Einerseits die Scheidung auf gemeinsames Begehren, andererseits die Scheidungsklage. Je nachdem welche Scheidung zum Zuge kommt, unterscheidet sich auch die Dauer stark.
Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren kann eine Scheidung - bei schneller Einigungsfindung zwischen den beiden Ehepartnern und einer Einreichung einer vollständigen Scheidungskonvention – zwischen 1 und 6 Monaten dauern.
Bei einer Scheidungsklage ist dies nicht möglich. Hier muss vor Einreichung der Klage eine faktische Trennungsdauer von zwei Jahren eingehalten werden. Einzige Ausnahme wäre hier eine «Unzumutbarkeit» der Weiterführung der Ehe, wobei hier sehr hohe Schwellenwerte gelten. Darüber hinaus dauert das Verfahren länger, da das Gericht über die Scheidungsfolgen zu entscheiden hat und der andere Ehepartner das Verfahren oft versucht hinauszuzögern.
Kurzum: Wenn Sie eine Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen und sich am besten bereits in einer vollständigen Scheidungskonvention über die Folgen einigen kann eine Scheidung in rund 1-6 Monaten vollzogen sein.
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