Brauche ich schon vor der Ausarbeitung einer gemeinsamen Scheidungskonvention einen Anwalt?
Ein Anwalt ist bei einer Scheidung in der Schweiz nicht obligatorisch. Es wird jedoch in den meisten Fällen empfohlen. So kann ein Anwalt Ihnen helfen die komplexen Sachverhalte rechtlich richtig einzuordnen und Ihnen darlegen was Ihre Rechte und Möglichkeiten sind. Hiermit gehen Sie mit einem soliden Grundwissen und einer realistischen Erwartungshaltung in die Verhandlungen zur Scheidungskonvention.
Weiter riskieren sie auch nicht, dass Sie von Ihrem Partner regelrecht «über den Tisch gezogen» werden, da ein Einverständnis in eine Einigung später, wenn überhaupt, nur sehr schwer rückgängig gemacht werden kann.
Eine anwaltliche Beratung vor der Ausarbeitung der Scheidungskonvention muss auch nicht vor Ihrem Partner offengelegt werden. Sie dient lediglich der Aufklärung und Information über Rechte und Chancen für die kommenden Schritte.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei einer solchen Beratung, so dass auch Sie selbstsicher und aufgeklärt in die Verhandlungen zur Scheidungskonvention gehen können.