Wer darf nach der Scheidung in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich nicht hierüber in einer Scheidungskonvention oder einer Gerichtsverhandlung einigen können, wird das Gericht darüber entscheiden müssen. Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, kann der Mietvertrag auf einen Ehegatten übertragen werden, wobei es hier keine Rolle spielt wer den Mietvertrag initial abgeschlossen hat. Einziges Kriterium in der Zuweisung ist, welcher Ehegatten mehr auf die Wohnung angewiesen ist. Hierbei spielt es eine Rolle, ob beispielsweise Kinder bestehen oder wie die gesundheitlichen oder beruflichen Situationen beider Ehegatten aussieht. Der Ehegatte, welcher nicht in der Wohnung bleibt, haftet nur bis zum nächsten Kündigungstermin für den Mietzins, falls der andere Ehegatte diesen nicht bezahlen würde.

Sogar wenn die Wohnung im Eigentum von nur einem Ehegatten steht, kann ein Gericht diese dem anderen Ehegatten für eine gewisse Zeit in Form eines Wohnrechts zusprechen. Dies wird oft gemacht, wenn dieser Ehegatte die Obhut für die Kinder hat und die Kinder in der Wohnung bleiben sollen, damit sie nicht aus ihrem gewöhnlichen Umfeld gerissen werden.

 

Kurzum: Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich nicht einigen können, kann ein Gericht die Wohnung demjenigen Ehegatten zusprechen, welcher mehr darauf angewiesen wird. Hierbei spielt es keine Rolle welcher Ehegatte den Mietvertrag abgeschlossen hat oder ob die Wohnung sogar im Alleineigentum eines Ehegattens ist.

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Bekomme ich nach einer Scheidung – wenn mein Expartner stirbt – noch immer eine Witwenrente / Witwerrente?

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Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder bei einer Scheidung?