Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder bei einer Scheidung?
Wenn vom Sorgerecht (elterliche Sorge) gesprochen wird, wird damit das Recht und auch die Pflicht gemeint, für das Kind Entscheidungen zu treffen, welches dieses noch nicht selbst treffen kann. Hierzu zählen beispielsweise die Schulwahl, Umzüge oder auch medizinische Eingriffe.
Seit dem Jahre 2014 gilt in der Schweiz die Regel der Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts bei einer Scheidung. Von dieser Regel wird grundsätzlich nur abgewichen, wenn die Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts nicht das Beste für das Kindswohl ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil in der Vergangenheit gewalttätig war.
Das Sorgerecht darf jedoch nicht mit der Obhut verwechselt werden. Unter Obhut wird die Befugnis verstanden, dass ein Elternteil mit dem Kind zusammenwohnen darf und sich um die alltäglichen Belange des Kindes kümmern kann. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen zu ungefähr gleichen (nicht zwingend identischen) Teilen wohnt, wird von einer alternierenden Obhut gesprochen. Wohnt es überwiegend bei einem Elternteil, von einer alleinigen Obhut. Eine alternierende Obhut kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn beide Eltern in einer nahen Umgebung wohnen, so dass es dem Kind überhaupt möglich ist, sein Leben von zwei Wohnorten aus zu leben.
Kurzum: Grundsätzlich wird die elterliche Sorge in der Schweiz bei der Scheidung immer beiden Elternteilen überlassen. Hierbei wird nur in Fällen abgewichen, in welchen diese Regel gegen das Kindswohl verstossen würde.
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