Was bringt ein Ehevertrag?
Beim Thema Ehevertrag sind die ersten Gedanken oft nicht sehr romantisch. Oft springen die Gedanken sofort in Richtung: «Jemand will mich dem berauben, was mir zusteht.» oder «..
Beim Lesen dieses Artikels werden diese Gedanken hoffentlich durch bessere ersetzt, denn ein Ehevertrag ist – wenn er richtig gemacht wird – zum Schutz beider Parteien gedacht. Hierfür wird zuerst erläutert was in einem Ehevertrag überhaupt geregelt werden darf, bevor anschliessend Beispiele genannt werden, in welchen solche Vereinbarungen sinnvoll – oder geradezu notwendig – erscheinen.
Was darf in einem Ehevertrag geregelt werden?
Ohne einen Ehevertrag unterliegen verheiratete Paare dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Nach diesem wird bei einer Scheidung grundsätzlich das gesamte während der Ehe erwirtschaftete Einkommen geteilt und gleichmässig unter den Ehegatten aufgeteilt, wohingegen das Eigengut – das heisst Erbschaften, Schenkungen und das vor der Ehe schon bestehende Vermögen – wird jedem belassen.. Mit einem Ehevertrag können sie von diesem Güterstand abweichen. Es stehen die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft zur Verfügung. Bei der Gütertrennung behält jeder Ehegatte während und auch nach der Ehe sein eigenes Vermögen. Bei der Gütergemeinschaft hingegen wird alles geteilt, was nicht zum Eigengut gezählt wird.
Auch wenn Sie nicht vom Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abweichen wollen, so können Sie diesen modifizieren. Sie können beispielsweise weitere einzelne Vermögenswerte dem Eigengut zugeordnet werden, wodurch diese bei einer Scheidung auch nicht geteilt werden müssen. Dies macht bspw. bei Unternehmen Sinn. Weiter können Sie vereinbaren, dass die Erträge aus dem Eigengut auch zum Eigengut zählen. Ohne eine solche Regelung würden folglich die Dividenden von geerbten Aktien immer zur Errungenschaft gezählt und bei einer Scheidung auch hälftig geteilt werden.
Weiter ist es in der Schweiz seit kürzerer Zeit möglich in einem Ehevertrag bereits allfällige Scheidungsfolgen zu regeln. Dies ganz nach dem Motto, dass «Friedensverträge zwischen Ländern auch in Frieden und nicht im Krieg geschlossen werden.» Denn in Zeiten des Friedens lässt sich oft die fairste Lösung finden. Bei den Scheidungsfolgen kann folglich bereits eine Regelung bezüglich Unterhaltsleistungen oder der genauen Aufteilung der Vermögenswerte erstellt werden. Bezüglich der Scheidungsfolgen muss jedoch immer bedacht werden, dass diese bei der tatsächlichen Scheidung nur dann von einem Gericht genehmigt werden, wenn sie nicht geradezu offensichtlich unangemessen sind. Beispielsweise wenn im Ehevertrag die Unterhaltsbeiträge auf Grund einer völlig anderen Einkommens- und Vermögenssituation vereinbart wurden, welche im Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr bestehen und die Lösung als unangemessen erscheinen lassen.
In welchen Fällen drängt sich ein Ehevertrag geradezu auf?
Nachdem Sie gelesen haben, was mit einem Ehevertrag alles vereinbart werden kann werden nun die häufigsten Gründe für die Vereinbarung kurz erläutert.
- Um Streit zu vermeiden
o Wenn Sie in einem Ehevertrag die Vermögen genau aufteilen und die Scheidungsfolgen so weit wie möglich bereits regeln, gibt es im Falle einer tatsächlichen Scheidung weniger Streitpotential. Denn Sie haben es schon geregelt als noch Frieden zwischen ihnen beiden herrschte.
- Zum Schutz eines Unternehmens
o Wenn ein Ehegatte selbständig erwerbend ist, kann mithilfe eines Ehevertrages das Unternehmen dem Eigengut zugeteilt werden. Hierdurch muss das Unternehmen bei der Scheidung nicht geteilt werden. Weiter können Sie auch festhalten, dass die Erträge dieses Eigenguts ebenfalls zum Eigengut zählen, damit Sie diese beispielsweise wieder in Ihr Unternehmen reinvestieren können. Im Gegenzug können Sie Ihrem Partner bspw. gewisse Unterhaltszahlungen etc. zusichern.
- Zur Meistbegünstigung im Falle des Todes
o Falls Sie bei Ihrem Tod verhindern wollen, dass Ihr Ehepartner bspw. das Haus verkaufen muss, um Ihre übrigen Erben zu befriedigen. So können Sie bspw. bei gemeinsamen Kindern vereinbaren, dass diese Ihr Erbe erst beim Versterben des zweiten Elternteils erhalten.
Es gibt noch viele weitere Fälle, in welchen ein Ehevertrag essenziell sein kann. Jedoch raten wir es fast allen Ehepaaren. Denn durch eine saubere Aufteilung der Vermögenswerte und eine Regelung allfälliger Scheidungsfolgen, lässt sich nicht nur Streit in der Zukunft, sondern auch das Gefühl der Ungewissheit oder Unsicherheit während der Ehejahre vermeiden.
Wir helfen Ihnen gerne zu eruieren, ob ein Ehevertrag auch für Sie eine gute Lösung ist, beraten Sie herbei und erstellen Eheverträge, welche auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Für eine sichere und sorgenfreie Zukunft.