Kann ich weniger Unterhalt bezahlen, wenn sich meine finanzielle Situation nach der Scheidung verschlechtert hat?
Wenn sich ihre finanzielle Situation nach der Scheidung dauerhaft – und nicht bloss vorübergehend – wesentlich verschlechtert hat, können Sie beantragen, dass die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt oder gar für eine kurze Zeit eingestellt werden. Als wesentliche Verschlechterung gilt grundsätzlich eine Reduktion des Einkommens um mindestens 10-15%. Wenn Sie vorher in sehr guten finanziellen Verhältnissen gelebt haben muss diese noch höher, ca. 15-25%, sein. Relevant ist hierbei der Grund der Einkommensverringerung. Wenn Sie beispielsweise selbst Ihren Job gekündet haben, wird ein Gericht prüfen müssen, ob die Weiterführung Ihrer Arbeit für Sie tatsächlich unzumutbar war oder nicht. Wenn nicht wird es grundsätzlich zu keiner Reduktion der Unterhaltsbeiträge kommen. Bei einer Kündigung Ihres Arbeitgebers wird hingegen geschaut, wie schnell Sie voraussichtlich einen neuen Job finden können. Auf dieser Basis werden dann die Unterhaltsbeiträge für eine gewisse Zeit angepasst.
Vorgehen
Um eine Änderung der Unterhaltsbeiträge zu erwirken, müssen Sie beim Gericht am Wohnsitz von Ihnen oder Ihren Expartner eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils einreichen. Das Gericht wird sodann mit die ursprüngliche Berechnungsgrundlagen im Zeitpunkt der Scheidung den neuen Verhältnissen anpassen.
Kurzum: Wenn sich Ihre finanzielle Lage nach der Scheidung dauerhaft und wesentlich verschlechtert, können Sie beim Gericht auf Abänderung des Scheidungsurteils in Punkto Unterhalt klagen. Das Gericht wird sodann die Unterhaltsberechnung an die neue Sachlage anpassen.