Unser Blog bringt Expertenwissen von Anwälten direkt zu Ihnen nach Hause.
Kategorien
7 Schritte zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine spannende Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen in der Schweiz zu etablieren. Als eine der gängigsten Rechtsformen bietet die AG viele Vorteile, wie eine klare Haftungsbeschränkung und die Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung durch den Verkauf von Aktien. Doch wie sieht der konkrete Weg zur Gründung einer AG aus? In diesem Blogpost stellen wir Ihnen die Schritte vor, die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz zu beachten sind.
Kann ich auch ohne Geld eine AG oder GmbH gründen?
Grundsätzlich brauchen Sie für die Gründung einer AG ein Mindestkapital in der Höhe von 100'000 CHF (wovon mindestens 50'000 CHF zu Beginn vorhanden sein müssen) und für die Gründung einer GmbH 20'000 CHF. Wenn Sie dieses Kapital jedoch nicht in Form von Geld haben gibt es unter Umständen die Möglichkeit einer Gründung durch Sacheinlage.
Wie viel Kapital brauche ich für die Gründung einer AG in der Schweiz?
Das Mindestkapital für die Gründung einer AG beträgt in der Schweiz 100'000 CHF. Hiervon müssen bei der Gründung jedoch nur 20% - aber maximal 50'000 CHF – liberiert werden. Das bedeutet, dass eine AG in der Schweiz auch mit 50'000 CHF gegründet werden darf. Dann müssen Sie jedoch beachten, dass Sie für die restlichen 50'000 CHF persönlich haften.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft in der Schweiz?
In der Schweiz ist die Aktiengesellschaft eine überaus beliebte Rechtsform, aber was sind eigentlich die Vor- und Nachteile einer AG. In diesem Blogpost wird diese Frage beantwortet, damit Sie genau wissen, ob eine Aktiengesellschaft etwas für Sie ist oder nicht.
Kann jeder in der Schweiz ein Startup gründen?
Für die Gründung einer AG braucht es bloss einen einzigen Aktionär. Dieser kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Jedoch muss die AG durch mindestens eine Person vertreten werden (bspw. ein Mitglied desVerwaltungsrats oder Direktor) können, welche in der Schweiz ihren Wohnsitz hat.