Kann jeder in der Schweiz ein Startup gründen?
Nachdem im letzten Blogposts die verschiedenen Rechtsformen für ein Unternehmen kurz vorgestellt wurde geht es hier um die Frage, wer überhaupt ein Unternehmen gründen darf.
Einzelunternehmen
Grundsätzlich kann jede natürliche Person in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründen. Eine juristische Person kann kein Einzelunternehmen gründen.
Es ist nicht erforderlich, dass der Gründer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, jedoch braucht er dann eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Kollektivgesellschaft
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft müssen die mindestens zwei Gründer natürliche Personen sein.
Es ist nicht erforderlich, dass die Gründer ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch brauchen sie dann eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Kommenanditgesellschaft
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft braucht es mindestens eine natürliche Person als Komplementär, das heisst als Person, welche unbeschränkt haftet. Der Kommanditär kann hingegen sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein.
Es ist nicht erforderlich, dass die Gründer ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, jedoch brauchen sie dann eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
GmbH
Es kann bereits eine natürliche oder juristische Person alleine eine GmbH gründen.
Jedoch muss die GmbH durch mindestens eine Person vertreten werden (bspw. Direktor oder Geschäftsführer) können, welche in der Schweiz ihren Wohnsitz hat.
Aktiengesellschaft
Für die Gründung einer AG braucht es bloss einen einzigen Aktionär. Dieser kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Jedoch muss die AG durch mindestens eine Person vertreten werden (bspw. ein Mitglied desVerwaltungsrats oder Direktor) können, welche in der Schweiz ihren Wohnsitz hat.
Bei weiteren Fragen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.