Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen in der Schweiz

 

In der Schweiz gibt es 5 Unternehmensformen zwischen denen ein Gründer wählen kann. Wichtig ist, dass er sich jedoch für eine dieser Formen entscheiden muss. Das heisst Mischformen sind bei uns nicht erlaubt. In diesem Blogbeitrag werden die 5 möglichen Rechtsformen kurz erläutert, um für Sie einen Überblick zu schaffen, so dass Sie bei einer Unternehmensgründung die für Sie richtige Entscheidung treffen – denn auch wenn ein Wechsel zu einer anderen Rechtsform möglich ist, ist dieser meist mit viel Kosten und Zeit verbunden.

 

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird – wie der Name schon sagt – von einer einzigen Person gegründet. Die Vorteile eines Einzelunternehmens sind, dass sie kein Grundkapital braucht und teils sogar formlos gegründet werden kann, da ein Handelsregistereintrag nur vonnöten ist, wenn Ihr Jahresumsatz 100'000 CHF übersteigt. Selbstverständlich können Sie es jedoch auch schon vorher eintragen. Weiter ist bei einem Einzelunternehmen obligatorisch, dass Ihr Familienname im Firmennamen enthalten sein. Der grösste Nachteil der Einzelfirma ist die persönliche Haftung. Diese ist unbeschränkt, das bedeutet, dass Sie als Privatperson unbeschränkt mit Ihrem privaten Vermögen für das Unternehmen haften. Des Weiteren empfiehlt sich eine Einzelunternehmung nicht, wenn Sie bereits bei der Gründung einen späteren Verkauf oder eine Übertragung des Unternehmens planen. Dies gestaltet sich hier weitaus komplizierter als beispielsweise bei einer GmbH oder einer AG.

 

 

Kollektivunternehmen

 

Eine Kollektivgesellschaft ist ideal für kleinere Unternehmen von mindestens zwei natürlichen Personen. Anders als bei einem Einzelunternehmen ist entsteht eine Kollektivgesellschaft – solange Sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen betreiben wollen, erst durch den Eintrag ins Handelsregister. Folglich ist eine formlose Gründung hier nicht möglich. Ansonsten hat eine Kollektivgesellschaft einige Gemeinsamkeiten mit einem Einzelunternehmen. Dazu gehört die aufwändigere Übertragung, wie auch die persönliche Haftung. Bezüglich der Namensgebung sind Sie jedoch freier, da bei einer Kollektivgesellschaft auch ein Fantasiename genommen werden darf. Folglich bietet sich eine Kollektivgesellschaft vor allem für kleinere Unternehmen, welche eng mit den Gründern verbunden sind und kein Mindestkapital bezahlen wollen an.

 

GmbH

 

Eine GmbH bedeutet ausgeschrieben «Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Dennoch ist die Haftung der Gründer hier nicht vergleichbar mit einer Haftung bei Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft. Sie haften grds. nur mit dem Gesellschaftskapital ausser Sie haben eine sogenannte Nachschusspflicht in den Statuten festgelegt. Vorteile einer GmbH sind foglich die sehr beschränkte Haftung, das geringe Mindestkapital von 20'000 CHF und die einfache Übertragbarkeit. Nachteile sind hingegen die Doppelbesteuerung des Unternehmens und von Ihnen als Privatperson, wie auch der vergleichsmässig höhere Aufwand bei der Gründung.

 

Aktiengesellschaft


 

Bei einer Aktiengesellschaft haftet immer – ausser bei Haftungsfällen – nur das Gesellschaftsvermögen. Das heisst Sie persönlich haften nicht. Weitere Vorteile einer AG sind, dass ihr im Geschäftsverkehr aufgrund des einbezahlten Mindestkapitals mehr vertrauen geschenkt wird, als dies unter Umständen bei den anderen Unternehmensformen der Fall ist. Nachteile sind das hohe Mindestkapital in der Höhe von 100'000 CHF, wovon mindestens 50'000 CHF zu Beginn einbezahlt werden müssen, wie auch – analog der GmbH – die Doppelbesteuerung.

 

Kommanditgesellschaft

 

Eine Kommanditgesellschaft spielt in der Schweiz nur eine kleine Rolle. Wenn Sie eine solche gründen gibt es einen Kommanditär, grds. der Kapitalgeber der Gesellschaft. Dieser haftet nur subsidiär und nur bis zur Höhe einer im Voraus festgelegten Kommanditsumme. Weiter gibt es mindestens einen Komplementär, welcher das Geschäft führt. Auch dieser haftet subsidiär zum Gesellschaftskapital. Bei ihm ist die Haftung – im Gegensatz zum Kommanditär – jedoch unbeschränkt und solidarisch. Ansonsten ist die Kommanditgesellschaft sehr nahe an der Kollektivgesellschaft.

 

 

Egal welche Rechtsform Sie wählen, wichtig ist, dass Sie sich im Voraus mit allen befassen, damit Sie die für Sie und Ihr Unternehmen richtige Wahl treffen können. Wir unterstützen Sie gerne in der Beratung und helfen Ihnen auch gleich bei der Gründung.

Zurück
Zurück

Kann jeder in der Schweiz ein Startup gründen?

Weiter
Weiter

Was muss ich nach der Scheidung in der Schweiz bezahlen?