Was sind die Vor- und Nachteile einer GmbH in der Schweiz?
GmbHs werden in der Schweiz auch teilweise die «kleine AG» genannt, aber was sind eigentlich die Vor- und Nachteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In diesem Blogpost wird diese Frage beantwortet, damit Sie genau wissen, ob eine GmbH etwas für Sie ist oder nicht.
Vorteile
Ein Vorteil der GmbH – vor allem gegenüber der Ag – ist, dass das Mindestkapital zur Gründung nur bei 20'000 CHF und nicht bei 100'000 CHF liegt. Folglich könnten Sie für das Mindestkapital einer AG eigentlich fünf verschiedene GmbHs gründen.
Ein weiterer Vorteil – vor allem gegenüber einem Einzelunternehmen oder einer Kollektivgesellschaft – ist die beschränkte Haftung. Bei einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Sie persönlich haften – abgesehen von Haftungsklagen aus Sorgfaltspflichtverletzungen – nur, wenn in den Statuten eine sogenannte Nachschusspflicht vereinbart wurde. Wurde keine vereinbart, haften Sie nur für das voll einbezahlte Stammkapital von mindestens 20'000 CHF.
Bezüglich der Namensgebung sind Sie bei der Gründung einer Gmbh frei, solange der Name nicht irreführend ist, schon verwendet wird und der Zusatz GmbH angefügt wird.
Falls Sie sich dazu entscheiden Ihre Anteile an Ihrer GmbH zu verkaufen, ist der Gewinn aus diesem Verkauf steuerfrei.
Nachteile
Da die GmbH eine juristische Person ist und folglich der Gewinnsteuer unterliegt, gibt es eine Doppelbesteuerung. Das heisst einerseits werden der Ertrag und das Kapital auf der Gesellschaftsebene und andererseits auf der Gesellschafterebene als Einkommens- und Vermögenssteuer besteuert.
Im Vergleich zu einem Einzelunternehmen oder gestaltet sich die Gründung aufwändiger und kostenintensiver.
Bei einer GmbH sind alle Anteilsinhaber im Handelsregister öffentlich einzusehen. Bei einer AG wäre dies nicht der Fall, da dort lediglich Verwaltungsräte und Personen mit Vertretungsbefugnissen im Handelsregister öffentlich einsehbar sind.
Ein weiterer Nachteil ist, dass bei einer GmbH der Geschäftsführer grundsätzlich kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung hat, ausser er würde das Unternehmen endgültig verlassen.
Fazit: Einerseits besticht die GmbH mit einer sehr beschränkten Haftung und einem geringen Mindestkapital. Andererseits müssen Sie jedoch mit einer Doppelbesteuerung und weniger Geheimhaltung der Gründer rechnen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung der Frage, ob die GmbH eine ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen ist.