Muss ich auch Unterhalt bezahlen, wenn ich selber nicht genug Geld habe?

Bei der Frage - bei welchen finanziellen Verhältnissen ein an sich Unterhaltspflichtiger noch Unterhalt bezahlen muss - orientiert sich das Schweizer Recht am Begriff des Existenzminimums. Dieses muss beim pflichtigen Ehepartner immer gedeckt sein, bevor Unterhalt bezahlt werden muss.

Ein Existenzminimum ist ein Betrag mit welchem die absolut notwendigen Ausgaben gedeckt werden sollen. Hier geht ein Gericht zuerst vom Grundbetrag aus dem Betreibungsrecht plus Zuschlägen aus. Dieser Grundbetrag soll für die Deckung der Grundbedürfnisse reichen und beträgt für eine alleinstehende Person in einer Haushaltsgemeinschaft (WG oder eine Wohnung mit einem Partner) CHF 1'100 und für eine alleinlebende Person CHF 1'200. Zu diesem Grundbetrag werden sodann weitere Punkte dazugezählt, um schlussendlich den Betrag des individuellen Existenzminimums zu erhalten. Diese sind:

 

-       Einen Betrag für eine angemessene Miete inklusive Nebenkosten

-       Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung

-       Kinderbetreuungskosten

-       Transportkosten

-       Tatsächliche Geschäftsausgaben, welche der Arbeitgeber nicht übernimmt

-       Tatsächliche und unerlässliche Kosten im Zusammenhang mit Krankheiten oder Behinderungen, wenn diese nicht durch eine Versicherung gedeckt werden

-       Auslagen im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts

 

Wenn all diese Beträge zum Grundbetrag hinzugerechnet werden erhalten Sie Ihr persönliches Existenzminimum. Wenn Ihr Einkommen nun geringer als das Existenzminimum ist, müssen Sie keinen Unterhalt bezahlen, bis Ihre finanzielle Situation sich bessert. Eine Ausnahme könnte jedoch gemacht werden, wenn Sie absichtlich Ihr Einkommen vermindert haben und eigentlich in der Lage wären ein höheres Einkommen zu erzielen. In einem solchen Fall würde Ihnen das höhere Einkommen angerechnet werden und Sie müssten Unterhalt bezahlen.

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Wann muss der Mann der Frau in der Schweiz Unterhalt bezahlen?

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Was bekommt die Frau bei einer Scheidung in der Schweiz?