Was bekommt die Frau bei einer Scheidung in der Schweiz?

In anwaltlichen Scheidungsberatungen ist eine der häufigsten Fragen: Was bekommt die Frau bei einer Scheidung. Es herrscht der Glaube, dass nur eine Ehefrau nachehelichen Unterhalt bekommen kann oder bei diesem vom Recht in irgendwelcher Weise bevorzugt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Beim nachehelichen Unterhalt geht es um eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung an den finanziell schwächeren Ehepartner, welcher seinen Unterhalt momentan noch nicht alleine bestreiten kann. Damit der Unterhalt jedoch wirklich zugesprochen wird, müssen noch weitere Kriterien erfüllt sein. So muss der unterstützungsbeanspruchende Ehegatte seine Erwerbsfähigkeit voll ausschöpfen und auch so den Unterhalt noch nicht decken können. Zudem muss grundsätzlich eine sogenannte lebensprägende Ehe vorliegen, dass es zu einem nachehelichen Unterhalt kommt. Weiter muss es sodann auch finanziell möglich sein, das heisst der Unterstützende Ehegatte muss mindestens sein Eigenes Existenzminimum decken können.

 

Nur wenn unter Berücksichtigung all dieser Kriterien eine Unterstützungspflicht besteht, wird auch ein nachehelicher Unterhalt zugesprochen.

 

Kurzum: Ob die Frau oder der Mann die finanziell «schlechteren» Verhältnisse hat und den Unterhalt beansprucht, spielt keine Rolle. Das heisst auch wenn eine Frau finanziell sehr gut dasteht und ihr Ehegatte nach der Scheidung seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann, wird der Mann – unter Berücksichtigung der obigen Kriterien – einen Unterhalt von der Frau bekommen.

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Muss ich auch Unterhalt bezahlen, wenn ich selber nicht genug Geld habe?

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