Bekomme ich mehr Unterhalt, wenn mein Expartner nach der Scheidung plötzlich viel besser verdient?
Wann haben Sie Anspruch auf eine Abänderung?
Bei einer solchen Situation muss zuerst unterschieden werden, ob bei der Unterhaltsberechnung im Zeitpunkt der Scheidung alles gedeckt werden konnte, oder ob ein Manko bestand und folglich nicht alles gedeckt werden konnte. Wenn ein Manko bestand wird häufig in die Scheidungsvereinbarung hineingeschrieben, dass der Unterhalt bei einer Veränderung der Verhältnisse nach der Scheidung erhöht werden kann.
Wurde kein Manko festgestellt und konnte somit bereits im Zeitpunkt der Scheidung der gesamte Unterhalt gedeckt werden, darf eine Exfrau oder ein Exmann nicht an der finanziell besseren Situation des Expartners teilhaben. Bezüglich des Kindesunterhaltes gilt diese Regelung nicht. Hier kann der Unterhalt nachträglich erhöht werden, auch wenn kein Manko bestand.
Wie müssen Sie vorgehen, um eine Abänderung des Unterhalts zu erwirken?
Um eine Änderung der Unterhaltsbeiträge zu erwirken, müssen Sie beim Gericht am Wohnsitz von Ihnen oder Ihren Expartner eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils einreichen. Das Gericht wird sodann mit die ursprüngliche Berechnungsgrundlagen im Zeitpunkt der Scheidung den neuen Verhältnissen anpassen.