Wie lange muss ich Unterhalt für meine Kinder zahlen?

 

Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes. Da jedoch viele Kinder zu diesem Zeitpunkt ihre sogenannte Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gilt die Unterhaltspflicht weiter.

Nach der Volljährigkeit eines Kindes nennt sich der Unterhalt Volljährigenunterhalt. Im Unterschied zum Unterhalt für ein Minderjähriges Kind gelten hier jedoch etwas andere Regeln. So hat der Volljährigenunterhalt hinter dem Unterhalt für den Ex-Ehepartner zurückzutreten, wenn das Geld nicht für beide ausreicht. Ausserdem ist der Volljährigenunterhalt gegen oben begrenzt. Das bedeutet, dass ein volljähriges Kind nicht unbegrenzt am überschüssigen Einkommen des Unterhaltspflichtigen teilhaben kann.

Im Gegensatz zum Unterhalt an ein minderjähriges Kind, welcher grundsätzlich immer geschuldet ist, gelten für den Vollährigenunterhalt zudem andere Voraussetzungen.

  • So muss dieser nur bezahlt werden, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern dies erlauben und die Unterhaltspflicht auch unter dem Gesichtspunkt einer persönlichen Beziehung zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem volljährigen Kind zumutbar ist. Folglich kann es sein, dass ein volljähriges Kind keinen Volljährigenunterhalt bekommt, wenn es unbegründet den Kontakt zum Unterhaltspflichtigen abgebrochen hat.

  • Weiter wird vorausgesetzt, dass das Kind die für die Erstausbildung auch geeignet ist und den Abschluss dieser ernsthaft verfolgt.

 

Kurzum: Bis die Kinder die Volljährigkeit erreicht haben muss grundsätzlich immer Unterhalt bezahlt werden. Wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit Ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen werden haben, diese aber ernsthaft verfolgen und es sowohl finanziell als auch hinsichtlich einer persönlichen Beziehung zumutbar ist, muss auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit Unterhalt bezahlt werden. Ab dann hat der Unterhalt bei finanziell knapperen Verhältnissen jedoch hinter dem nachehelichen Unterhalt zurücktreten.

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Mein Ehegatte betreut die Kinder und verdient deutlich besser als ich. Muss ich trotzdem Unterhaltsbeiträge bezahlen?

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