Kann ich eine Scheidung verhindern?
Wenn Sie die Scheidung nicht wollen – Ihr Ehepartner aber schon – können Sie diese nicht verhindern. Sie können sie lediglich hinauszögern, indem sie einem gemeinsamen Scheidungsbegehren (hier müssen sich die Ehegatten nur über den Schritt der Scheidung, nicht aber über die Folgen einig sein) nicht zustimmen. In einem solchen Fall muss Ihr Ehepartner – solange keine ausserordentlichen Gründe vorliegen – mindestens zwei Jahre getrennt von Ihnen sein, bevor er oder sie die Scheidungsklage einreichen kann. Nach dem Ablauf der zwei Jahre können Sie die Scheidung rechtlich gesehen jedoch nicht mehr verhindern.