Welcher Kontostand ist bei der Scheidung in der Schweiz relevant?


Natürlich, hier eine angepasste Version, die professionell klingt und den Eindruck eines kompetenten Anwalts hinterlässt:

Im Kontext einer Scheidung ist die Vermögensaufteilung oft ein zentrales Anliegen. Sofern nicht ausdrücklich eine Gütertrennung als Güterstand gewählt wurde, kommt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zur Anwendung. Hierbei werden in der Regel alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte (z.B. Löhne) hälftig aufgeteilt, mit Ausnahme von Schenkungen, Erbschaften oder persönlichen Gegenständen.

Die genaue Bestandsaufnahme, also die Ermittlung, welche Vermögenswerte zur Disposition stehen (z.B. Fahrzeuge, Immobilien, Kontoguthaben), richtet sich nach dem Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes. Dieser ist in der Regel mit der Einreichung des Scheidungsantrags gegeben. In bestimmten Fällen, etwa bei einer gerichtlichen Trennung, kann er jedoch auch früher eintreten. Wichtig zu betonen ist, dass dieser Zeitpunkt lediglich die vorhandenen Vermögensgegenstände definiert, nicht aber deren konkreten Wert.

Der Wert dieser Vermögenswerte wird zum Zeitpunkt des Scheidungsurteils festgelegt. Während viele Vermögenswerte in der Regel stabil bleiben, können andere, wie Aktien, erhebliche Wertveränderungen erfahren.

Zusammengefasst: Für die Ermittlung Ihres Kontostands ist der maßgebliche Zeitpunkt der Wertfeststellung der Zeitpunkt des Scheidungsurteils. Sollten Sie in dieser komplexen Angelegenheit Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite.

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