Darf ich den Mietvertrag alleine - das heisst ohne meinen Ehepartner - künden?

In Bezug auf das Mietverhältnis der gemeinsamen ehelichen Wohnung kann es zu Missverständnissen kommen. Es sei klargestellt: Selbst wenn Sie der alleinige Vertragspartner des Mietvertrages sind, ist eine Kündigung ohne das Einverständnis Ihres Ehepartners nicht zulässig. Der rechtliche Rahmen gewährleistet nämlich einen besonderen Schutz auch für den Ehegatten, der nicht unmittelbar am Mietvertrag beteiligt ist.

Stoßen Sie auf Widerstand Ihres Ehepartners bei dem Wunsch, die Wohnung zu kündigen, und es gelingt nicht, eine gemeinsame Lösung zu finden, empfehle ich den Gang zum Eheschutzgericht an Ihrem Wohnort. Dieses Gericht wird in der Lage sein, eine gerechte Entscheidung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Wohnung zu treffen.

Sollten Sie sich in solch einer Situation wiederfinden, zögern Sie nicht, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein vertrauenswürdiger Anwalt kann Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben.

Ich hoffe, dies entspricht Ihren Vorstellungen und bietet den potenziellen Mandanten eine klare und vertrauenswürdige Perspektive.

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Welcher Kontostand ist bei der Scheidung in der Schweiz relevant?

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Wie lange ist in der Schweiz eine Trennungsphase vor der Scheidung erforderlich?