Wie lange ist in der Schweiz eine Trennungsphase vor der Scheidung erforderlich?

Es kursiert häufig das Missverständnis, dass eine bevorstehende Scheidung in der Schweiz zwangsläufig eine langwierige Angelegenheit ist, bedingt durch eine verpflichtende, ausgedehnte Trennungsphase. Allerdings entspricht dies nicht der gesamten Wahrheit.

Wenn sich beide Parteien über die Scheidung im Klaren sind, entfällt die Notwendigkeit, vorher getrennt zu leben. Dies wird als Scheidung auf gemeinsames Begehren bezeichnet. Es ist hierbei nicht zwingend, dass beide Partner über sämtliche Scheidungsfolgen übereinstimmend denken. Es reicht bereits, wenn die Entscheidung, die Ehe zu beenden, gegenseitig geteilt wird.

Wenn hingegen nur einer der Partner die Scheidung wünscht und der andere entschieden dagegen ist, ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren nicht möglich. In diesem Szenario muss der scheidungswillige Partner eine Scheidungsklage einbringen. Doch bevor dies möglich ist, ist eine faktische Trennung von zwei Jahren erforderlich. Die einzige Ausnahme von dieser Regel tritt in Kraft, wenn die Fortführung der Ehe für einen der Partner trotz dieser Trennung als unzumutbar angesehen wird. Hierfür müssen jedoch strenge Kriterien erfüllt sein, wie beispielsweise Fälle von physischer oder sexueller Gewalt.

Zusammengefasst: Wenn beide Partner gemeinsam zur Erkenntnis gelangen, dass eine Scheidung der richtige Weg ist, gibt es keine vorgeschriebene Trennungszeit. In Fällen, in denen nur ein Partner die Scheidung möchte, ist jedoch in der Regel eine Trennung von 2 Jahren erforderlich, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

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