Braucht man einen Grund für die Scheidung in der Schweiz?

In der Schweiz ist es bei der Beantragung einer Scheidung, egal ob durch beiderseitiges Einvernehmen oder Einzelantrag, nicht zwingend notwendig, die genauen Gründe des Ehebruchs zu nennen. Bei einem gemeinschaftlichen Antrag reicht es aus, den Wunsch beider Parteien nach Scheidung zu bekunden. Bei einem Einzelantrag muss hingegen die Erfüllung der zweijährigen Trennungsphase oder eine unzumutbare Fortsetzung der Ehe bestätigt werden. Nur wenn die Unzumutbarkeit geltend gemacht wird, ist es nötig, konkret zu erläutern, wieso ein zweijähriges Warten nicht vertretbar ist. Der dahinterliegende Grund kann oft, aber nicht zwingend, mit dem Hauptgrund der gewünschten Eheauflösung übereinstimmen.

In Kürze: Wenn Sie nicht aufgrund von Unzumutbarkeit, sondern aufgrund eines gemeinsamen Scheidungswunsches oder nach Ablauf der zweijährigen Trennungsphase einen Antrag stellen, ist keine Begründung für den Scheidungswunsch nötig.

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Welcher Kontostand ist bei der Scheidung in der Schweiz relevant?