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Was muss in einer Scheidungskonvention geregelt werden?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich darin einig sind, dass eine Scheidung der nächste Schritt ist, können Sie eine Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit mit dem Begehren bereits eine Scheidungskonvention einzureichen, in welcher sie die Folgen der Scheidung bereits festhalten. So muss ein Gericht diese nur noch genehmigen und nicht mehr selbst darüber entscheiden. Ein Gericht wird eine solche Konvention grundsätzlich immer genehmigen, solange sie nicht offensichtlich unangemessen ist. Einzig die Bereiche der Kinderbelange und des Vorsorgeausgleichs sind hiervon ausgenommen.