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Familienrecht Sheila Pfenninger Familienrecht Sheila Pfenninger

Muss ich, wenn ich bei einer Scheidung älter als 45 Jahre alt bin, wieder arbeiten gehen?

Vor der Änderung der Rechtsprechung im Jahre 2021 galt die grundsätzliche Regel, dass einem Ehepartner, welcher während der Ehe nicht gearbeitet hat und bei der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes älter als 45 Jahre alt ist, grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Seit der Änderung der Rechtsprechung gilt dieser Regel nicht mehr.

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