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Wann muss ich nach der Scheidung wieder Vollzeit arbeiten?
Nach einer Scheidung in der Schweiz müssen die ehemaligen Ehepartner grundsätzlich versuchen allein für Ihren Unterhalt aufzukommen. Bei Kindern unter 16 Jahren ist der betreuende Elternteil in seiner Erwerbsmöglichkeit jedoch eingeschränkt. Für diesen Ausfall wird er entschädigt. Nach der Vollendung des 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes kann es jedoch auch diesem Elternteil zugemutet werden wieder Vollzeit zu arbeiten.