Kann ich meinen Ehepartner aus dem Haus werfen?
In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass Ehegatten keine eheliche Wohnung haben müssen, in welcher sie gemeinsam wohnen. Häufig ist dies jedoch trotzdem der Fall. So gilt als eheliche Wohnung die Wohnung, in welcher die beiden Ehegatten mindestens mit einer gewissen Regelmässigkeit zusammenwohnen. Gibt es eine eheliche Wohnung, folgen daraus auch besondere Rechte und Pflichten
So hat beispielsweise der Ehegatte, welcher keine Eigentümerstellung hat oder keine Partei des Mietverhältnisses ist einen Anspruch in der ehelichen Wohnung zu leben. Folglich kann dieser Ehegatte auch nicht einfach aus dem Haus geworfen werden. Bei einem Konflikt um die Nutzung des Hauses, müssen die beiden Ehegatten das Eheschutzgericht am Wohnsitz der Ehegatten aufsuchen. Dieser wird sodann entscheiden, wer bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben darf und wie bis dahin über den gesamten Hausrat verfügt wird.
Kurzum: Nein. Auch wenn der andere Ehegatte keine Eigentümerstellung hat oder bei einem Mietsverhältnis gar nicht Partei des Mietvertrages ist, kann dieser nicht aus der gemeinsamen Wohnung hinausgeworfen werden.