Welche Rechte hat ein Mieter in der Schweiz?
Das Schweizer Mietrecht bietet umfassenden Schutz und zahlreiche Rechte für Mieter, die oft übersehen werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Rechte als Mieter in der Schweiz und was Sie beachten sollten.
Überblick über Ihre Mieterrechte in der Schweiz
Viele Mieter sind sich ihrer Rechte nicht bewusst. Doch das Mietrecht in der Schweiz stellt sicher, dass Ihre Mietwohnung als persönlicher Lebensraum geschützt ist. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Schadenersatz aus dem Mietverhältnis. Mieterrechte erstrecken sich über verschiedene Bereiche, darunter der Mietvertrag, Kündigung und das Mietverhältnis selbst. Hier sind einige der wichtigsten Mieterrechte wie der Rechte bei Mängeln an der Mietsache, der Rechte bei einer missbräuchlichen Kündigung und der Rechte bei einem missbräuchlichen Mietzins für Sie aufgelistet. Beachten Sie jedoch, dass diese Liste nicht abschließend ist.
Mängelbeseitigung im Schweizer Mietrecht
Mängelbeseitigung ist ein wichtiger Aspekt des Mietrechts. Dabei wird zwischen Mängeln zu Beginn des Mietverhältnisses und solchen, die während der Mietdauer auftreten, unterschieden. Ebenso werden kleine, mittlere und schwere Mängel berücksichtigt.
Mängel zu Beginn des Mietverhältnisses
Als Mieter haben Sie das Recht, dass Ihr Mietobjekt den im Vertrag vereinbarten Zweck erfüllt. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen das Mietobjekt in einem Zustand zu übergeben, in dem es seinem Zweck entspricht und welcher von Ihnen erwartet werden kann. In einer Mietwohnung bedeutet das, dass Sie darin wohnen können müssen. Dies wird anhand objektiver Maßstäbe gemessen. So wird beispielsweise erwartet, dass die Wasserversorgung in einer Wohnung funktioniert und dass die Haustür ein Schloss hat.
Mängel während der Mietdauer
Treten Mängel während der Mietdauer auf, müssen Sie diese unverzüglich dem Vermieter melden. Diese Meldung gibt Ihnen das Recht auf Mängelbeseitigung.
Kleine Mängel
Kleine Mängel, die ohne hohe Kosten behoben werden können, müssen Sie als Mieter selbst beheben. Hierzu gehören einfache Reinigungs- oder Ausbesserungsarbeiten (bspw. das Auswechseln einer Glühbirne). Kosten für kleine Reparaturen gehen zu Ihren Lasten, selbst wenn Sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
Mittlere und schwere Mängel
Bei mittleren und schweren Mängeln haben Sie das Recht auf Beseitigung. Wenn der Vermieter diesem Anspruch nicht in angemessener Zeit nachkommt, können Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Dies nennt man Ersatzvornahme. Eine Alternative dazu ist die Hinterlegung des Mietzinses. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen
Das Recht auf Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen ist eines der wichtigsten Mieterrechte in der Schweiz. Ein Mietzins ist missbräuchlich, wenn er einen übermäßigen Ertrag darstellt oder auf einem überhöhten Kaufpreis basiert. Bei bestehenden Gebäuden wird der Mietzins anhand der Mietpreise von Vergleichsobjekten bewertet.
Schutz vor einer missbräuchlichen Kündigung
Wenn eine Kündigung Ihres Vermieters gegen Treu und Glauben verstösst, kann es eine missbräuchliche Kündigung darstellen, vor welcher das Recht in der Schweiz den Mieter schützen will. Als Folge dürfen Sie als Mieter die Kündigung anfechten.
Als gegen Treu und Glauben verstossend wird in Art. 271a OR eine Kündigung definiert, welche ausgesprochen wird:
weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht;
weil der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen will;
wenn die Kündigung allein deshalb gemacht wird, um den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen;
während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, ausser wenn der Mieter das Verfahren missbräuchlich eingeleitet hat;
vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, in dem der Vermieter:
zu einem erheblichen Teil unterlegen ist;
seine Forderung oder Klage zurückgezogen oder erheblich eingeschränkt hat;
auf die Anrufung des Richters verzichtet hat;
mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen oder sich sonstwie geeinigt hat;
wegen Änderungen in der familiären Situation des Mieters, aus denen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile entstehen.
Es gibt jedoch ein paar wenige Ausnahmen, mit welchen der Vermieter die Kündigung nach den obigen Kriterien aussprechen darf. Dazu gehört eine Kündigung:
wegen des dringenden Eigenbedarfs des Vermieters für sich selbst oder nahe stehende Verwandte;
wegen des Zahlungsrückstands des Mieters;
wegen einer schweren Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflicht durch den Mieter;
wegen der Veräusserung der Mietsache;
wegen dem Konkurs des Mieters;
wegen anderen wichtigen Gründe, welche die Fortführung für den Vermieter unzumutbar machen würden.
Wenn eine missbräuchliche Kündigung ausgesprochen wird und keine der obig genannten Ausnahmen greift, müssen Sie folgendes tun.
Reichen Sie innert spätestens 30 Tagen - nach Erhalt der Kündigung - die Anfechtung bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache ein.
Weitere wichtige Mieterrechte
Zu den weiteren wichtigen Mieterrechten gehören:
Recht auf vorzeitige Rückgabe der Mietsache mit Nachmieter-Vorschlag
Recht zur Untervermietung unter bestimmten Bedingungen
Wenn Sie mehr über Ihre Mieterrechte erfahren möchten oder rechtliche Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an Anwälte mit Expertise im Mietrecht in der Schweiz zu wenden.
Fazit
Das Schweizer Mietrecht bietet umfassende Schutzmaßnahmen und Rechte für Mieter. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und sich bei Fragen oder Problemen an erfahrene Rechtsexperten zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte angemessen nutzen können.