Wie viel Geld brauche ich für die Gründung einer AG in der Schweiz?
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine bedeutsame Entscheidung für Unternehmer. Die AG erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und agiert als eigenständige juristische Person, auch bekannt als Körperschaft. Diese rechtliche Eigenständigkeit ermöglicht es der AG, im Geschäftsverkehr eigenständig Rechte und Pflichten zu übernehmen. Dies umfasst den Erwerb von Eigentum, Vertragsabschlüsse, Klagen sowie die Möglichkeit, selbst Klagen einzureichen. Doch wie viel Geld brauche ich mindestens, um eine AG zu gründen?
Mindestkapital
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 erforderlich (Art. 621 OR). Jedoch muss bei der Gründung nur ein Teil dieses Kapitals eingezahlt oder als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden (vgl. Art. 632 Abs. 2 OR):
Mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen als Einlagen vorhanden sein (Teilliberierung).
Die gesamten Einlagen müssen mindestens CHF 50’000 betragen (Teilliberierung)
Folglich können Sie schon eine AG gründen, wenn Sie momentan über 50’000 CHF verfügen. Jedoch müssen Sie hier beachten, dass Sie im Falle eines Konkurses auch für die weiteren 50’000 CHF haften, da diese bei einer Teilliberierung nur aufgeschoben werden.
Bsp: Hans gründet eine AG und liberiert zu Beginn nur 60’000 CHF. Für die weiteren 40’000 CHF ist er nachschusspflichtig. Wenn das Unternehmen nun in den Konkurs fällt muss Hans also persönlich für die weiteren 40’000 CHF haften. Darüber hinaus muss er nicht mehr persönlich haften.
Ausnahmen und Besonderheiten
Bei der Ausgabe von Inhaberaktien und Stimmrechtsaktien gilt eine Ausnahme: Diese Aktien müssen stets vollständig liberiert sein (Art. 683 Abs. 1 [Inhaberaktien] und 693 Abs. 2 OR [Stimmrechtsaktien]).
Wichtig: Die 50’000 CHF oder 100’000 CHF, mit welchen die AG liberiert wird müssen zwar zu Beginn auf ein sog. Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt werden. Direkt nach der Gründung dürfen Sie jedoch über dieses Geld verfügen und es zum Betrieb der Gesellschaft nutzen. Es ist folglich nicht “weg”.
Weitere Kosten:
Zusätzlich müssen Sie bei einer Gründung noch die Kosten der Gründung selbst berücksichtigen. Die besteht einerseits aus den Kosten für einen Anwalt, welcher die Gründung für Sie durchführt, und andererseits aus den Kosten für die Gebühren des Handelsregisters und des Notars. Grundsätzlich bewegen sich diese auf 2’000 CHF - 5’000 CHF.