Frage zu Erbverträgen

 
  • Als Erbvertrag wird ein Vertrag zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person bezeichnet. In einem solchen können einseitig wie auch beidseitig Verfügungen über erbrechtliche Angelegenheiten getroffen werden.

    Der Unterschied zu einem Testament besteht darin, dass der Erbvertrag unter Einbezug beider Parteien erstellt und grundsätzlich nur noch beidseitig abgeändert werden kann. Das Testament wird hingegen einseitig erstellt und kann vom Erblasser auch jederzeit eigenständig abgeändert werden.

  • Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbvertrags in der Rolle als Erblassers sind die gleichen wie beim Testament.

    Als empfangende Partei müssen Sie urteilsfähig sein.

  • Ein Erbvertrag muss analog der Formvorschriften eines öffentlichen Testaments errichtet werden. So muss er im Beisein von zwei Zeugen von einer Urkundsperson aufgesetzt und öffentlich beurkundet werden.

  • Der Erbvertrag macht Sinn, wenn sich die Parteien gegenseitig von einer einseitigen Abänderung absichern wollen.

    Beispiele, in welche ein Erbvertrag oft zum Einsatz kommt sind:

    • Erbverzichts- oder auskaufsverträge

    • Zur Regelung der Nachfolge in Unternehmen