Fragen zur Optionsberatung

 
  • Die Beratung erfolgt spezifisch auf Ihre Situation zugeschnitten, solange sie nicht die unter Frage 4 erwähnte generelle Beratung wünschen.

    Als erstes schicken wir Ihnen bestimmte Fragen bezüglich Ihrer Situation. Durch diese können wir Ihnen aufgrund der gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung des entsprechenden Kantons und der Praxis der für sie zuständigen Gerichte aufzeigen mit was sie bei einer möglichen Scheidung zu rechnen haben.
    So können wir Ihnen Prognosen dazu stellen, ob sie mit einer Neuaufnahme oder einer Aufstockung Ihrer Erwerbstätigkeit zu rechnen haben. Was passiert wenn sie diese jedoch nicht erfüllen wollen.
    Wir zeigen Ihnen auf mit wie viel Unterhalt sie zu erhalten oder zu bezahlen rechnen müssen. Hierfür orientieren wir uns einerseits an der Berechnungsmethoden der Gerichte wie auch an schon abgeschlossenen Fällen als Referenzpunkte.

    Weiter erhalten Sie auf Wunsch eine Beratung weiterer möglicher Vorgehensweisen.

  • Nein. Sie können diese Beratung gänzlich ohne Ihren Ehepartner durchführen. Wir werden Ihnen auf Wunsch auch keine Dokumente an Ihre Wohnadresse schicken.

    Des Weiteren können Sie jede Beratung mit uns per Zoom oder Skype machen, von wo auch immer Sie wollen.

    Die Rechnung kann per Twint oder Banküberweisung ohne Name der Kanzlei gemacht werden.

  • Ja. Einerseits ist eine solche Beratung - vor allem in genereller Art - zu empfehlen, damit Sie wissen was in einem solchen Fall überhaupt Ihre Rechte, Ansprüche und auch Pflichten sind.

    Andererseits ist es auch empfehlenswert eine solche Beratung zu machen, wenn vielleicht mit dem Gedanken eines nachträglichen Ehevertrags gespielt wird. So können Sie sehen, ob ein solcher überhaupt nötig ist oder ob die automatischen Folgen ohne vertragliche Regelung bereits Ihrer Vorstellung entspricht. Nachträgliche Eheverträge können aufgrund geänderter Umstände oder Bedürfnisse entstehen. Sie können aber eben auch aus der Bewusstwerdung, dass die dispositiven gesetzlichen Folgen nicht den eigenen Erwartungen entsprechen.

  • Ja, auch das ist möglich. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit kürzer und kostengünstiger ein Bild von Ihrer momentanen und potentiell künftigen Situation zu bekommen. Dies ist auch Personen zu empfehlen, die keinerlei Absichten einer Scheidung oder Trennung haben, sich jedoch einfach gerne einmal informieren würde was Ihre Ansprüche und Pflichten bei einer solchen wären.

    Wir beraten Sie hier generell darüber, mit was für Folgen bei einer Trennung/Scheidung allgemein zu rechnen ist. Hierzu zählen Antworten auf die Frage wann von einem Ehepartner verlangt werden kann wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wie die generellen Regeln bezüglich der Kinderangelegenheiten oder der Unterhaltsberechnung sind und wie Vermögenswerte zugeteilt werden. Die Beratung hier ist zwar generell, aber dennoch auf die kantonale Rechtsprechung und Praxis ihres Wohnsitzkantons abgestimmt.