Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums
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Marken sind Zeichen, welche geeignet sind das Angebot - seien es Waren oder Dienstleistungen - von einer Unternehmung von einem anderen zu unterscheiden. Somit können sie aus Wörtern, Zahlen, bildlichen Darstellungen oder auch einer Verbindung dieser bestehen.
Aus diesem Grund kann eine jede Unternehmung ihre Firma grundsätzlich als Marke schützen lassen (die Firma ist der Name des Unternehmens).
Das kann sehr nützlich sein, denn mit dem Handelsregistereintrag schützt sich eine Unternehmung zwar davon, dass eine andere Unternehmung sich mit der selben Firma im Handelsregister einträgt, jedoch schützt sie sich nicht davon, dass jemand diese als Marke im Markenregister eintragen lässt.
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Es gibt unterschiedliche Arten des geistigen Eigentums, welche auf verschiedene Weisen geschützt werden könne. Dazu gehören:
Marken:
Das sind Zeichen, die geeignet sind Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Beispiele hierfür sind: SWATCH oder LINDT. Damit eine Marke geschützt wird, muss sie ins Markenregister eingetragen werden.
Patente:Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Es kann nur eine Erfindung (Produkt oder Verfahren) eingetragen werden, die ein Problem auf eine neue und nicht naheliegende und vor allem auf eine technische Weise löst. Um ein Patent zu erlangen muss der Erfinder eine Anmeldung einreichen, welche geprüft wird. Patente können nur in der Schweiz, in Europa oder auch international angemeldet werden. Wichtig hier ist, dass wenn es nur in der Schweiz angemeldet ist, Ihre Erfindung auch nur hier geschützt wird. Der Patentschutz dauert 20 Jahre.
Design:
Ein Design ist eine kreative neue Gestaltung. Auch sie kann eingetragen und geschützt werden. Der Designschutz hält 5 Jahre. Jedoch haben Sie die Möglichkeit diese 4 Mal zu verlängern, wodurch die maximale Schutzdauer 25 Jahre ist.
Urheberrecht:
Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung eines Werkes. Das heisst, das keine Eintragung oder Registrierungen notwendig sind. Ein Werk ist eine geistige Schöpfung im Bereich der Kunst und Literatur. Dazu gehören beispielsweise Fotografien, Bücher oder auch Musikstücke nicht aber blosse Ideen. Das Urheberrecht ist für Unternehmen meist von Bedeutung, wenn sie Lizenzen geben oder nehmen wollen.
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Nein. Ideen als solche können noch nicht geschützt werden. Sie können jedoch:
Namen des Produkts oder ein Logo als Marke eintragen lassen
Eine Form eines Produkts als Design hinterlegen
Technische Lösungen als Patente schützen (hier muss die Idee jedoch schon ausgearbeitet sein)
Werke, wozu auch Computerprogramme gehören, sind bereits mit der Schaffung durch das Urheberrecht geschützt
Zudem empfiehlt sich als Unternehmung schon zu Beginn bei Gesprächen mit Investoren, möglichen Lieferanten und Kunden etc. Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) zu benutzen. So stellen Sie sicher, dass die Idee nicht plötzlich in aller Munde ist. Dann hätten sie nicht nur das Problem, dass jemand Ihnen zuvor kommt sondern auch - im Falle von Patenten - dass ihre Erfindung unter Umständen nicht mehr als neu gilt und Sie kein Patent erhalten.
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NEIN. Wenn die Erfindung schon vor der Anmeldung der Öffentlichkeit bekannt wird - was beispielsweise der Fall ist, wenn Sie das Produkt schon vorher verkaufen - gilt ihre Erfindung nicht mehr als neu und sie werden nie ein Patent bekommen. Darum sind Geheimhaltevereinbarungen und die sofortige Anmeldung essentiell. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei, so dass Sie sich beruhigt auch die Unternehmensgründung fokussieren können.