Fragen zu Vertragsstreitigkeiten
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Es gibt unzählige Arten von Verträgen. Einige sind speziell im Gesetz geregelt, wie beispielsweise der Auftrag, der Mietvertrag oder der Kaufvertrag. Andere sind Mischungen aus den unterschiedlichsten Verträgen.
Grundsätzlich ist über jede Klausel - egal um was für eine Art von Vertrag es sich handelt - ein Streit denkbar. Sogar über die Frage, ob der Vertrag überhaupt Geltung hat wird in der Praxis sehr häufig gestritten.
Die wohl häufigsten Streitpunkte sind die Schlecht- und die Nichterfüllung des Vertragspartners.
Wir helfen Ihnen bei all diesen Streitigkeiten Ihre Rechte durchzusetzen.
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Wenn Sie sehen, dass sich eine nicht banale Streitigkeit anbahnt ist es eine gute Idee einen Anwalt für eine kurze Prüfung der Lage zu kontaktieren. In solchen Situationen können wir Ihnen aufzeigen mit was Sie rechnen können und wie Sie sich am Besten vorbereiten können.
In den meisten Situationen wird jemand mit einer Vertragsstreitigkeit jedoch völlig überrascht. Hier empfiehlt sich als erstes grundsätzlich das Gespräch mit Ihrem Vertragspartner um zu sehen, ob sich die Parteien wirklich nicht einigen können und ein “Streit” ausbricht oder ob es sich um ein Missverständnis handelte.
Oft empfiehlt es sich sogar schon vor so einem Gespräch mit einem Anwalt zu sprechen. So vergewissern Sie sich genau wie Ihre Situation ist, wie das Recht ist und mit was Sie bei einem Streit zu rechnen haben.
Ansonsten ist es am Besten einen Anwalt aufzusuchen, nachdem sich herauskristallisiert, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Anwalt vermutlich nicht mehr zustande kommen kann.
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Nein. Gerichtsverfahren sind meist nur die letzte Möglichkeit wenn eine Einigung zwischen den Vertragsparteien unmöglich ist.
Häufig lassen sich Vertragsstreitigkeiten schon mit einem einfachen Anwaltsbrief regeln. Der Anwaltsbrief zeigt dem Gegenüber auf, dass die Sache ernst zu nehmen ist und wie die Rechtslage ist. Aus diesem Grund ist es auch vorteilhaft frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. So wird die Sache schnell und kostengünstig erledigt.
Wenn die Rechtslage nicht klar ist oder Vertragsparteien besonders stur sind, ist der nächste Schritt oft eine Korrespondenz zwischen den Parteien mit einem anschliessenden Einigungsgespräch, bei welchem oft Anwälte auf beiden Seiten dabei sind. Sie können jedoch auch ohne Anwalt, jedoch mit dem geballten Wissen aus unserer Instruktion solche Gespräche selbst meistern.
Erst wenn auch Einigungsversuche keinerlei Aussicht auf Erfolg haben ist der nächste Schritt der Gang zum Gericht, solange dies auch gewünscht wird.
Dies ist nur der häufigste Ablauf. Natürlich kann es auch Gründe geben, weshalb beispielsweise von einem Gerichtsverfahren abgeraten oder sofort mit einem Gerichtsverfahren eingestiegen wird.