Fragen zu Konkubinatsverträgen
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Wenn Sie mit Ihrem Partner im Konkubinat zusammenleben gibt Ihnen das weder Rechte - noch Pflichten - nach deren Auflösung.
Viele Paare wünschen sich deshalb eine gewisse Absicherung bezüglich der Folgen einer potentiellen Trennung oder gar erbrechtlichen Angelegenheiten. Diese lässt sich mit einem Konkubinatsvertrag erreichen.
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Ein Konkubinatsvertrag ist ein normaler privatrechtlicher Vertrag. Er ist nicht speziell im Gesetz geregelt. Aus diesem Grund kann er grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, wobei die Schriftlichkeit empfohlen wird.
Wenn jedoch auch erbrechtliche Belange im Konkubinatsvertrag geregelt werden sollen, sind diese Klauseln den Formvorschriften für Verfügungen von Todes wegen unterstellt.
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Ohne einen Konkubinatsvertrag wird die Auflösung nach Praxis der Schweizerischen Gerichte grundsätzlich analog einer einfachen Gesellschaft abgewickelt. Die meisten Paare wünschen sich jedoch eine Lösung die nicht analog der Auflösung eines Unternehmens gemacht wird.
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Da ein Konkubinatsvertrag ein normaler privatrechtlicher Vertrag ist kann aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich fast alles darin geregelt werden.
Häufig regeln Paare in einem solchen Vertrag vor allem:
Inventarzuteilungen
Investitionsbeträge
Hauszuteilung nach Trenung
Aufteilung Haushaltskosten
Monatliche Unterhaltsbeiträge nach einer Trennung
Erbrechtliche Verfügungen