Fragen zur Vertragserstellung
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Grundsätzlich herrscht in der Schweiz grösstenteils Formfreiheit. Das bedeutet, dass ein Grossteil der Verträge sogar mündlich Geltung hätten. Jedoch wird immer die Schriftform empfohlen, ansonsten ist es im Streitfall sehr schwer seine Rechte durchzusetzen.
Es gibt auch Ausnahmen, bei denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist der Grundstückskauf. Hier muss der Kaufvertrag öffentlich beurkundet werden, bevor dann der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Was viele nicht wissen ist, dass Reservationsverträge für Immobilien grundsätzlich auch beurkundet werden müssen um Gültigkeit zu erlangen.
Die Formvorschriften einzuhalten ist wichtig, denn wird dies nicht getan ist ein Vertrag nichtig (ungültig). Damit das nicht passiert lohnt es sich lieber einmal mehr bei einem Anwalt nachzufragen oder den Vertrag gerade formgerecht erstellen zu lassen.
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Grundsätzlich sind Sie frei darin zu bestimmen was vertraglich geregelt wird. Jedoch gibt es ein paar wenige Schranken, die dennoch stets eingehalten werden müssen:
Der Vertragsinhalt darf nicht gegen Gesetze verstossen (Bspw. Verträge über den Kauf von Drogen)
Der Vertragsinhalt darf nicht sittenwidrig sein
Der Vertrag darf Sie nicht übermässig binden
Für den Fall, dass ein Vertrag gegen obigen Rahmen verstösst ist dieser Teil nichtig. Um das zu verhindern helfen wir Ihnen gerne.
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AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Vertragsklauseln oder gar ganze Verträge die zur Standardisierung oder Konkretisierung von Massenverträgen dienen. So werden sie sehr oft im Online Handel eingesetzt. Zwingend sind sie nicht, jedoch vereinfachen sie Ihr Geschäft unter Umständen immens.
Nehmen wir das Beispiel vom Online Handel. Hier besteht kein direkter Kontakt mit dem Kunden, bei welchem über die rechtlichen Aspekte des Vertrags wie bspw. die Gewährleistung etc. gesprochen werden kann. Erstellt ein Unternehmen nun AGBs, welche der Kunde zwingend vor dem Kauf einsehen muss, können diese rechtlichen Aspekte dem Kunden vermittelt werden und erlangen Gültigkeit.
Bei der Erstellung von AGBs ist besondere Sorgfalt geboten, da sie nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gelten und darüber hinaus auch speziellen Auslegungsregeln unterliegen. Aus diesem Grund helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung von AGBs, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen, ob diese auch Tatsächlich so Geltung erlangen, wie Sie es sich vorstellen.
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Bis auf wenige Ausnahmen sind Verträge in der Schweiz auch formfrei gültig. Somit sind Ihre mündlichen Verträge grundsätzlich gültig.
Problematisch wird es jedoch sobald ein Problem auftritt. Auch wenn mündlich genau vereinbart wurde was Fristen sind, wie die Gewährleistung ist etc. können Sie dies schlecht beweisen. Ihr Vertragspartner wird sich auf die Behauptung stützen es sei in seinem Sinne vereinbart worden.
Aus diesem Grund empfehlen wir immer schriftliche Verträge abzuschliessen, bevor es überhaupt zu einem Streitfall kommt. Dazu sind grundsätzlich auch alle Vertragspartner bereit, auch wenn die geschäftliche Beziehung schon lange mündlich über die Bühne ging, denn es sichert beide Parteien ab.
Wir erstellen Ihnen gerne die nötigen Verträge.