Gründung einer GmbH in der Schweiz: Schritt-für-Schritt Anleitung

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr eigenes Unternehmen in der Schweiz zu gründen, könnte die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die richtige Wahl sein. Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensstruktur, die Flexibilität, begrenzte Haftung und steuerliche Vorteile bietet. In diesem Artikel bieten wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Gründung einer GmbH in der Schweiz.

1. Schritt: Prüfen Sie, ob eine GmbH überhaupt in Frage kommen kann

Geschäftsführer

Eine Voraussetzung für die GmbH ist, dass mindest ein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Da bei der GmbH - falls nichts gegenteiliges festgehalten wird - grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung übernehmen, sollte ein Gesellschafter seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Ist dies nicht der Fall, kann jedoch auch ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz - welcher nicht auch Gesellschafter ist - eingestellt werden.

Kapital

Für eine GmbH brauchen Sie in der Schweiz ein Gründungskapital in der Höhe von 20’000 CHF. Diese müssen - im Gegensatz zur AG - voll einbezahlt werden. Zusätzlich müssen Sie auch noch bedenken, dass die Gründung weitere Kosten (Anwaltskosten, Kosten des Handelsregisteramtes etc.) mit sich bringt.

Namenssuche und Reservierung

Der erste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Wahl eines geeigneten Firmennamens. Dieser muss einzigartig sein und darf keine Verwechslung mit bereits registrierten Unternehmen verursachen, jedoch muss er - im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen - keinen Namen der Gründer enthalten. Es kann folglich ein Phantasiename sein. Damit Sie wissen, ob der Name schon von einem anderen Unternehmen benutzt wird, ist eine kurze Suche auf www.zefix.ch hilfreich. Weiter sollte auch geprüft werden, ob die gewünschte Domain noch verfügbar ist. Ist dies der Fall, sollte sie unverzüglich gekauft werden (ab 12 CHF pro Jahr bspw. auf www.godaddy.com).

Des Weiteren stellt sich für viele Unternehmer bereits an diesem Punkt die Frage, ob Sie den Namen schon jetzt markenrechtlich schützen lassen wollen.

2. Schritt: Erstellung der Gesellschaftsstatuten und der Weiteren Gründungsdokumente

Die Gesellschaftsstatuten sind das rechtliche Fundament Ihrer GmbH. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Firmenzweck, den Sitz des Unternehmens, die Namen der Gründer und das Stammkapital. Es ist ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Statuten alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Des Weiteren sollten Sie eine Revisionsstelle bestimmen oder - wenn dies für Ihr Geschäft möglich ist - eine Verzichtserklärung für die eingeschränkte Revision ausfüllen.

Zusätzlich braucht es für die Gründung einer GmbH eine Lex-Friedrich und eine Stampa-Erklärung. Diese finden Sie grundsätzlich gratis auf der Webseite des Gründungskantons.

3. Schritt: Kapitaleinzahlung und Bankkonto

Gemäss schweizerischem Recht ist eine Mindestkapitaleinzahlung der 20’000 CHF für die Gründung einer GmbH erforderlich. Dieses Kapital muss auf ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden, das auf den Namen der GmbH lautet. Dieses Kapital wird dann im Handelsregister vermerkt. Die meisten Banken bieten solche Konten an. Sie können uns gerne kontaktieren, da wir mit Banken zusammenarbeiten und die Bestätigung für die Einzahlung bei dringenden Fällen noch am gleichen Tag ausstellen lassen können.

4. Schritt: Notarielle Beurkundung

Die Gesellschaftsstatuten und die obig erwähnten sonstigen Dokumente müssen von einem Notar beurkundet werden. Der Notar überprüft die Dokumente und stellt sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach der Prüfung stellt der Notar die Gründungsurkunde aus.

Wichtig: Grundsätzlich müssen alle Gründungsmitglieder bei der notariellen Beurkundung anwesend sein oder sich mit einer Gründungsvollmacht von einem anderen Gesellschafter vertreten lassen.

5. Schritt: Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung werden die Gesellschaftsstatuten beim örtlichen Handelsregisteramt eingereicht. Dies ist der offizielle Schritt zur Gründung Ihrer GmbH. Die Eintragung umfasst die Aufnahme der GmbH in das Handelsregister und die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

6. Schritt: Obligatorische Steuern und Versicherungen

Mehrwertsteuer:

Abhängig von der Art Ihres Geschäfts kann es erforderlich sein, sich für die Mehrwertsteuer anzumelden. Dies ermöglicht es Ihnen, Mehrwertsteuer auf Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu erheben und gleichzeitig die Vorsteuer geltend zu machen. Eine Mehrwertsteuer kann sofort gemacht werden und ist ab dem Zeitpunkt obligatorisch, an welchem ihr Umsatz - hochgerechnet aufs Jahr - 100’000 CHF ergibt (Wenn Sie somit in den ersten 3 Monaten über 25’000 CHF Umsatz erzielt haben, sind Sie ab dem 4. Monat Mehrwertsteuerpflichtig).

Weiter müssen alle Angestellten der GmbH der Pensionskasse, der Ausgleichskasse und der Unfallversicherung angemeldet werden.

Wichtig: Auch angestellte Gesellschafter sind Arbeitnehmende.

7. Schritt: Eröffnung eines Betriebskontos

Nach erfolgreicher Gründung sollten Sie ein Geschäftsbankkonto eröffnen. Dieses Konto dient zur Abwicklung Ihrer geschäftlichen Transaktionen und zur Trennung von persönlichen und geschäftlichen Finanzen. Auch hier können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Fazit

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz ist ein durchdachter Prozess, der die Beachtung vieler rechtlicher Aspekte erfordert. Von der Namenssuche über die Erstellung der Statuten bis zur Eintragung ins Handelsregister - jede Phase ist von entscheidender Bedeutung. Bei der Advokatur Pfenninger sind wir darauf spezialisiert, Unternehmern bei der Gründung und rechtlichen Gestaltung ihrer GmbH zu helfen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und den Weg zu einer erfolgreichen Unternehmensgründung zu beginnen.

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