Die 7 Schritte zur Gründung Ihres eigenen Unternehmens in der Schweiz

Der Weg zur Selbstständigkeit kann eine aufregende, aber auch herausfordernde Reise sein. Von der ersten Geschäftsidee bis zum erfolgreichen Unternehmenskonzept müssen zahlreiche Hürden gemeistert werden. Doch mit der richtigen Vorbereitung und starken Partnern an Ihrer Seite ist alles möglich. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die sieben Schritte, die bei der Gründung eines eigenen Unternehmens zu beachten sind. Von der Entwicklung einer überzeugenden Geschäftsidee bis hin zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Unternehmensstrategie - lassen Sie uns gemeinsam den spannenden Weg zur Selbstständigkeit erkunden.

1. Innovative Idee

Eine überzeugende Geschäftsidee bildet das Fundament einer erfolgreichen Unternehmensgründung. Sie kann entweder eine völlig neue und innovative Idee sein oder eine bestehende Idee auf eine neue Art und Weise umsetzen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Entwicklung einer soliden Geschäftsstrategie.

2. Wahl der passenden Rechtsform

Die Auswahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der beteiligten Personen, dem benötigten Startkapital, der gewünschten Haftungsform (privat oder nur Kapitalgesellschaft) und dem angestrebten Außenauftritt (z.B. eine AG gilt im Vergleich zu einer GmbH als seriöser). Wir informieren Sie gerne für die für Sie passende Rechtsform.

3. Dokumentenerstellung und Durchführung

Der Gründungsprozess beginnt mit der Erstellung aller erforderlichen Dokumente (Statuten, öffentliche Urkunde, Handelsregisteranmeldung usw.). Diese hängen von der in Punkt 2 gewählten Rechtsform ab. Es empfiehlt sich diese von einem Anwalt überprüfen oder erstellen zu lassen. An dieser Stelle empfiehlt es sich auch bereits einen Aktionärbindungs- oder Gesellschaftervertrag abzuschliessen, so dass dieser von Anfang an gilt.

4. Kapitaleinzahlung und Bestätigung dieser

Für die Durchführung der Firmengründung ist eine Bestätigung der eingezahlten Gesellschaftsmittel erforderlich (nur bei AG oder GmbH). Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Sie das Kapital bei einer Schweizer Bank einzahlen, die dann die entsprechende Bescheinigung ausstellt. Wir haben erstklassige Kontakte zu Schweizer Banken, so dass dieses Konto in dringenden Fällen innert weniger Stunden eröffnet werden kann.

5. Notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente

Um Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu können, müssen alle Gründungsdokumente und die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch einen Notar öffentlich beurkundet werden (nur bei AG oder GmbH). Nach der notariellen Beglaubigung werden die Dokumente dem zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung übermittelt.

6. Eintrag ins Handelsregister und Handelsregisterauszug

Das Handelsregisteramt erstellt anhand der Gründungsdokumente den Handelsregistereintrag für Ihr neues Unternehmen. Wichtig ist, dass die eingereichten Dokumente fehlerfrei sind und den Anforderungen der kantonalen Handelsregisterämter entsprechen. Fehlerhafte Dokumente werden zur Korrektur an den Ersteller zurückgesandt, was zusätzliche Kosten und längere Wartezeiten zur Folge haben kann.

7. Start ins Unternehmertum

Sie haben die Firmengründung erfolgreich gemeistert! Jetzt liegt es an Ihnen, den Businessplan und die Geschäftsstrategie umzusetzen. Behalten Sie Ihre Finanzen im Blick. Die Führung eines Unternehmens ist eine Kunst, aber mit den richtigen Partnern können Sie Ihr Unternehmen auch nach der Gründung erfolgreich auf Kurs halten.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Gründung. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

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